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Krankschreibung

  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder sonstiger Arbeitsverhinderung nicht zur Arbeit erscheinen können, melden Sie sich unverzüglich persönlich/telefonisch bei Ihrem Vorgesetzten.

    Sollte ein Arztbesuch nötig sein, melden Sie sich bitte danach erneut, um mitzuteilen, ob eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange diese andauern wird.

  • Innerhalb der Probezeit ist ab dem ersten Tag der Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese muss spätestens am dritten Tag der Krankheit in der Niederlassung vorliegen. Verlängert sich die Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit, melden Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten. Nach Ablauf der Probezeit ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem 4. Kalendertag vorzulegen. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden.

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Gehaltsabrechnung

  • Ihre Gehaltsabrechnung finden Sie digital in unserem Mitarbeiterportal unter www.mitarbeiterportal.advita.de/mportal/. Dort melden Sie sich mit Ihrer Personalnummer und dem Passwort an, welches Sie von der Lohnbuchhaltung (bis spätestens zur ersten Gehaltsabrechnung per Post) zur Verfügung gestellt bekommen. Nach erstmaligem Einloggen ändern Sie bitte Ihr Passwort.

  • Wenn Sie Ihr Passwort für das Mitarbeiterportal vergessen haben und zurücksetzen müssen, nutzen Sie das Formular zur Rücksetzung des Passworts. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die Kollegen aus der Lohn-Abteilung, die sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

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advita Pflegedienst Betreutes Wohnen und Pflege für Senioren